Schutz durch Verbesserungen
9. Februar 2024
Polen und Ungarn haben schon „gebrannte-Kinder-Erfahrungen“: Kaum hatten autoritäre Kräfte aus dem „illiberalen“ Lager die parlamentarische und exekutive Macht errungen, machten sie sich gleich daran, die Unabhängigkeit von Justiz und Medien einzuschränken. Der Deutsche Bundestag möchte deshalb hierzulande Vorkehrungen treffen, um die „dritte Gewalt“ sicherer zu machen. Es bleibt zu hoffen, dass sich Regierung und Opposition auf einen guten Vorschlag einigen, um das Bundesverfassungsgericht und die Bestellung seiner Richterinnen und Richter vor destruktiven Kräften besser zu schützen.
Es gäbe aber noch mehr zu tun. Auch die Legislative sollte durch Verbesserungen am Wahlrecht geschützt werden. Direktmandate zum Bundestag werden derzeit in den Wahlkreisen mit einfacher Mehrheit errungen. Das war so lange kein großes Problem, als die deutsche Parteienlandschaft durch zwei große Blöcke geprägt war. In einer sich dramatisch verändernden Parteienlandschaft kann es aber jetzt passieren, dass schon eine relativ geringe Zustimmung aus der Wählerschaft zum Gewinn des Mandates führt. So gut eine breite Auswahl an Kandidierenden auch ist – für die Entscheidung über das Mandat sollte die Klarheit der Unterstützung aus der Wählerschaft wichtiger sein.
In Frankreich braucht es die absolute Mehrheit für den Gewinn des Mandates. Wird die von keiner der kandidierenden Personen erreicht, kommt es zu einem zweiten Wahlgang, an dem nur die beiden bestplatzierten Kandidierenden des ersten Wahlganges teilnehmen dürfen.
Ich meine, dass es dringend nötig wäre, diese Regel auch in Deutschland einzuführen. Bei den meisten Kommunalwahlen ist dieses Verfahren seit langem bewährt. Der zweite Wahlgang zwingt ganz nebenbei Parteien und Gruppierungen zu Kompromissen und Zusammenarbeit. Auch das kann bekanntlich nicht schaden.