Eltern werden durch die gesetzliche Rentenversicherung geradezu enteignet. – Foto: Pexels/pixabay.com

Wirtschaft & Soziales

Woran krankt unser gesetzliches Rentensystem?

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Die „vertikale“ Ungerechtigkeit unseres gesetzlichen Rentensystems führt dazu, dass dessen „horizontale“ Ungerechtigkeit kaum wahrgenommen, kritisiert und diskutiert wird: die Vermögensumverteilung von den Eltern zu den Kinderlosen. Die ist durchaus eklatant und führt oft zur Verarmung. Der Konstruktionsfehler ist dringend zu beheben.

von Dr. Johannes Resch

 

In der Diskussion um unser Rentensystem ging immer mehr das Bewusstsein dafür verloren, was eigentlich der Beitrag für den gewünschten Rentenanspruch ist. Das hängt mit dem Übergang von der Kapitaldeckung zum Umlageverfahren zusammen, weil nicht beachtet wurde, dass in beiden Systemen dem Begriff „Beitrag“ eine völlig unterschiedliche Bedeutung zukommt.

Kapitaldeckungsverfahren: auf Wohlhabende zugeschnitten

Das Kapitaldeckungsverfahren ist übersichtlich. Es besteht eine klare Beziehung zwischen eingezahlten Geldbeträgen und der später ausgezahlten Rente. Eine Umverteilung zwischen den Einzahlern findet nur aufgrund der Dauer des Rentenbezugs, also in der Regel aufgrund des Lebensalters, statt. Wer kurz nach der Berentung stirbt, erhält viel weniger Rente, als er eingezahlt hat. Wer überdurchschnittlich alt wird, erhält dagegen mehr. Das ist aber ein gewollter Versicherungseffekt, um das Risiko „Rentenalter“ auszugleichen. Wer lange lebt, soll nicht deshalb verarmen. Dieser Effekt ist nicht ungerecht, sondern der Ausgleich eines unterschiedlichen Risikos, was eigentliche Absicht einer Versicherung ist.

Der Nachteil der Kapitalversicherung ist, dass sie auf Wohlhabende zugeschnitten ist, die über genügend Kapital verfügen. Wer durchschnittlich oder weniger verdient, könnte sich keine Kinder leisten oder müsste sie vernachlässigen, wenn er eine zufriedenstellende Rente ansparen wollte. Solange es keine gesetzliche Rente gab, wurde daher diese Art der Versicherung fast nur von sehr Wohlhabenden oder eben von kinderlosen Erwerbstätigen beschritten. Durchschnittlich oder unterdurchschnittlich verdienende Eltern hatten sich darauf zu verlassen, im Alter und bei Krankheit von ihren erwachsen gewordenen Kindern versorgt zu werden.

Umlageverfahren: „Humankapital“ statt Geldkapital

Beim Umlageverfahren können von vornherein alle Erwerbstätigen einbezogen werden, weil die Zahlung der eigenen Renten auf die nächste Generation verschoben und damit die Gegenwart nicht belastet wird. Die laufenden Rentenbeiträge entsprechen dagegen dem Aufwand, den die Erwerbstätigen früher zum Unterhalt der eigenen alten oder kranken Eltern aufzubringen hatten. Das Umlageverfahren ähnelt also den früheren Verhältnissen in einer intakten Familie: Eltern sorgen für ihre Kinder. Und als Erwerbstätige sorgen die dann später für ihre alten Eltern.

Im Umlageverfahren haben die eingezahlten Beiträge keine echte Beziehung mehr zur späteren Rente der Einzahler, denn sie werden vollständig zur Auszahlung der laufenden Renten verwendet. Sie stehen daher zur Finanzierung der Rente der Einzahler nicht mehr zur Verfügung. Diese Rentenbeiträge haben damit eine völlig andere Funktion als beim Kapitaldeckungsverfahren. Sie finanzieren nicht die Renten der Beitragszahler, sondern die Renten der vorangegangenen Generation – aber eben nicht nur der Eltern, sondern aller früher Erwerbstätigen.

Obwohl die eingezahlten Beiträge also in Wirklichkeit nichts zur eigenen Rente beitragen, wurden und werden sie dennoch zur Grundlage des Rentenanspruchs gemacht. Damit wird eine Beziehung vorgetäuscht, wie sie nur beim Kapitaldeckungsverfahren besteht. Dies wurde vom Sozialwissenschaftler Oswald von Nell-Breuning schon vor Jahrzehnten als „Denkfehler“ bezeichnet. Die meisten Erwerbstätigen betrachten ihre „Beiträge“ so, als würden sie im Rahmen einer Kapitalversicherung angespart und später wieder ausgezahlt. Sie betrachten ihre Rente irrtümlicherweise als durch diese Beiträge „selbst verdient“.

Der Kern des Umlageverfahrens besteht damit darin, dass mit den eigenen Geldbeiträgen die Verpflichtung gegenüber der Elterngeneration abgegolten wird. Zur eigenen Rente wird damit nichts beigetragen. Es gibt keinen angesparten Kapitalstock. Er wird vielmehr durch die Kinder ersetzt. An die Stelle von Geldkapital tritt das „Humankapital“. Das „Humankapital“ muss aber ähnlich wie Geldkapital durch Verzicht „angespart“ werden. Verzichten müssen jedoch vor allem die Eltern.

Am Umlageverfahren wäre nichts auszusetzen, wenn die tatsächlichen Beiträge zur Finanzierung des Humankapitals dem Rentenanspruch an die Kinder entspräche, wie es früher in der Familie der Fall war: je mehr Kinder, desto größer die soziale Sicherheit. Aber leider ist das nicht der Fall.

Betrug gegenüber Eltern und nachwachsender Generation

Heute werden die Unterhaltskosten der Kinder zu etwa zwei Dritteln von den Eltern und zu einem Drittel von der Allgemeinheit getragen. Der „Ertrag“ des „Humankapitals“ in Form der Rente kommt jedoch den erwerbstätigen Eltern weniger zugute als den erwerbstätigen Nicht-Eltern, weil der Rentenanspruch nicht an die Kinderkosten, sondern vor allem an die Erwerbsarbeit gebunden wurde.

Das führt zu einer gewaltigen Umverteilung zulasten der Eltern. Denn die erarbeiten durch Kindererziehung die gesamte Rentenlast – auch für diejenigen, die keine Kinder haben. Ihnen selbst werden in der Regel sogar geringere Rentenansprüche zugestanden, weil sie aufgrund der für die Kindererziehung notwendigen Zeit weniger erwerbstätig sein können. Die Eltern werden durch die gesetzliche Rentenversicherung geradezu enteignet. Das führt zu einer fortschreitenden relativen Verarmung der Familien in einer sonst reicher werdenden Gesellschaft.

Es ist auch naheliegend, dass hier die Hauptursache für die gleichzeitige schrittweise Veränderung aller familienbezogenen Wertvorstellungen liegt, die nicht zuletzt zum massiven Geburtendefizit geführt hat. Die „Pille“ hat hier sicher beschleunigend gewirkt, ist aber wohl nicht die wichtigste Ursache. Denn neben der Geburtenzahl hat sich auch der Kinderwunsch vermindert. Gewünschte Kinder aber werden durch die „Pille“ nicht verhindert, nur die sowieso nicht gewünschten Kinder.

Das Geburtendefizit untergräbt nun wiederum das gesetzliche Rentensystem weiter, weil die nachwachsende Generation die relativ steigende Alterslast immer schwerer tragen kann. So besteht neben der Enteignung der Eltern auch eine Überforderung und Enteignung der nachwachsenden Generation, von der mehr zurückgefordert wird, als in sie investiert wurde. Unter moralischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist sowohl die Enteignung der Eltern als auch die Enteignung der nachwachsenden Generation nur als Betrug zu werten.

Strukturelle Rücksichtslosigkeit gegenüber Familien

Der Konstruktionsfehler ist in der Vergangenheit von fachkundiger Seite durchaus festgestellt worden. So spricht z. B. der 1994 erstellte 5. Familienbericht von einer „strukturellen Rücksichtslosigkeit der Gesellschaft gegenüber Familien“ (S. 21) und begründet dies mit der Umverteilung zulasten von Eltern und Kindern durch unser Sozialsystem, besonders durch unser Rentensystem.

In den folgenden, 2006, 2012 und 2021 erschienenen Familienberichten wurde dann allerdings nicht mehr die Frage gestellt, ob eine Besserung erreicht worden sei. Vielmehr waren von der Bundesregierung jeweils solche Wissenschaftler beauftragt worden, die von vornherein die subjektive Sicht der Regierung übernahmen und die tatsächliche Enteignung von Eltern und Kindern einfach ignorierten.

Sogar das Bundesverfassungsgericht stellte eine Enteignung der Eltern fest und verwies ausdrücklich darauf, dass die verschiedenen Leistungen im Rahmen des Familienlastenausgleichs – Erziehungsgeld, Kindergeld, Kinderfreibetrag, Ausbildungsförderung – die Einbußen, die Eltern gegenüber Kinderlosen insgesamt erleiden, nicht wettmachen.

Familienfremde Ideologien als Träger der Familienpolitik

Trotz der Feststellungen von wissenschaftlicher und juristischer Seite orientiert sich die deutsche Familienpolitik seit Jahrzehnten mehr an wirklichkeitsfremden Ideologien als an den Forderungen des Grundgesetzes nach dem Schutz der Familie. Allerdings ist es zu kurz gedacht, dafür nur linke Sichtweisen verantwortlich zu machen. Karl Marx wollte die Kindererziehung „vergesellschaften“, allerdings gab es zu seiner Zeit weder eine Enteignung der Eltern noch der Kinder. Vielmehr kam die Erziehungsleistung wirtschaftlich den Eltern selbst zugute, weil sie sich innerhalb der Familie auszahlte. Kinder waren nur ihren Eltern verpflichtet, Erwerbstätige ohne Kinder mussten durch Ansparen von Kapital für sich selbst vorsorgen.

Neben linken Ideologien ist es heute vor allem die Profitideologie der Wirtschaft, die dem Irrtum unterliegt, die Kindererziehung sei keine wertschöpfende Arbeit, weil sie keinen raschen Profit abwirft. So wird die Erziehungsarbeit der Eltern von beiden Seiten gering geschätzt und ignoriert. Beide Denkweisen orientieren sich an arbeitsmarktpolitischen Zielen. Elternrechte und die Entwicklung der Kinder bleiben unbeachtet.

„Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ ist keine Lösung

Allerdings wird die zunehmende relative Verarmung der Familien als solche auch von Linken und Wirtschaftsführern erkannt. Aber sie sehen die Lösung nicht in einer Anerkennung und Aufwertung der elterlichen Erziehungsarbeit, sondern in einer zunehmenden Verstaatlichung der Kinderbetreuung durch Kinderkrippen, Ganztagskindergärten und Ganztagsschulen, um alle Eltern für eine möglichst volle Erwerbsarbeit freizustellen.

Im Ergebnis mag das tatsächlich zu einer Entlastung der Eltern beitragen. Aber zum einen kann das immer nur unvollständig sein, denn Kinder müssen auch am Abend, nachts, am Wochenende und im Urlaub betreut werden. Es verbleibt also den Eltern immer noch erhebliche Mehrarbeit. Das vermeintlich erlösende Mantra „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ ist nichts anderes als eine Sonderbelastung für Eltern, denn wer keine Kinder hat, dem wird keine „Vereinbarkeit“ abverlangt. Diese Sonderbelastung zwingt Elternschaft immer mehr zur Fronarbeit für die Gesamtgesellschaft und macht Elternschaft mehr und mehr zu einem abschreckenden Hamsterrad.

Zum anderen fördert diese Politik die Entfremdung zwischen Kindern und Eltern, weil Eltern weniger Zeit und Muße finden, sich mit ihren Kindern zu beschäftigen. Dabei zeigen seriöse Studien, dass die Risiken für soziale Fehlentwicklungen steigen, je früher und je länger U3-Kinder fremd betreut wurden. Die daraus folgenden sozialen und gesundheitlichen Probleme führen darüber hinaus zu erheblichen Kosten, mit denen später Schäden korrigiert werden sollen, die aber nicht mehr zu beheben sind. Die politisch erzeugte zeitliche und finanzielle Spannung in den Familien ist eine zentrale Ursache von Streit zwischen den Eltern und oft auch mit den Kindern. Das fördert auch viele Trennungen und Scheidungen mit all den bekannten Folgeproblemen.

Eine Korrektur der Benachteiligung von Eltern und Kindern wird heute durch die politisch herrschenden Ideologien von Linken und Wirtschaftslobby verbaut. Beide propagieren eine Überbewertung der Erwerbsarbeit gegenüber der elterlichen Erziehungsarbeit. Die elterliche Erziehungsarbeit, die für die nachhaltige Funktion einer Gesellschaft genauso wichtig ist wie die Erwerbsarbeit, findet so keine einflussreichen Fürsprecher.

Falscher Feminismus verhindert Gleichberechtigung

Diese heute politisch vorherrschenden Ideologien behaupten, für eine Gleichberechtigung der Geschlechter einzutreten. Die Überbewertung der Erwerbsarbeit gegenüber der nach wie vor überwiegend von Frauen geleisteten familiären Arbeit verfestigt aber die Diskriminierung von Frauen weiter. Alle diesbezüglichen Untersuchungen zeigen, dass Mütter schon aus biologischen Gründen und aufgrund ihrer eigenen Motivation meist stärker dazu tendieren, die Erziehungsarbeit zu übernehmen als die Väter.

Sicher gab es früher schon Männer, die die Erziehungsarbeit ihrer Frauen geringer schätzten als die eigene Erwerbsarbeit. Solange diese Minderbewertung nur innerhalb der Familie erfolgte, aber deren „Ertrag“ ebenfalls in der Familie verblieb, konnte das nicht zu einer relativen Verarmung der Familien in der Gesellschaft führen. Erst die massive Abwertung der Erziehungsarbeit durch den Gesetzgeber, wie sie besonders bei der Rentenreform 1957 erfolgte, hat zur Verarmung und gesellschaftlichen Abwertung der Familien auf breiter Ebene geführt.

Aber selbst wenn die Erziehungsarbeit auf Mütter und Väter gleich verteilt würde, bliebe das eigentliche Problem, nämlich die Sonderbelastung der Eltern, unverändert bestehen. Wenn die Erziehungsarbeit der Eltern zu einer Rente für alle Erwerbstätigen führen soll, kann eine Lösung nur darin bestehen, dass sich zuvor auch alle Erwerbstätigen angemessen an den Erziehungskosten der Kinder beteiligen.

Konservative missachten Existenzgrundlagen der Familie

Eigentlich sollte erwartet werden, dass konservative Politiker oder auch die Kirchen zur Fehlbewertung der elterlichen Erziehungsarbeit Stellung beziehen. Aber leider besteht hier ein weitgehendes Unverständnis für den Zusammenhang zwischen finanzieller Bewertung einerseits und ideellen Auswirkungen andererseits. Von dieser Seite wird Familie nach wie vor als überwiegend ideelle Angelegenheit betrachtet, für die die wirtschaftlichen Verhältnisse wenig Bedeutung haben – eine folgenschwere Fehleinschätzung. Andererseits ist den oben genannten familienfremden Ideologien dieser Zusammenhang sehr bewusst und wird zur Propagierung ihrer Auffassungen genutzt. Ihnen steht also nur eine konservative Ideologie gegenüber, die noch gar nicht begriffen hat, wie sich Wertvorstellungen am „goldenen Zügel“ manipulieren lassen.

Kann ein Umlagesystem gerecht funktionieren?

Ein Umlagesystem zwischen den Generationen bei der Alterssicherung lässt sich nur dann rechtfertigen, wenn es dabei auch ein Umlagesystem für die Kinderkosten gibt, bei dem sich alle Erwerbstätigen an den Kosten der Kindererziehung beteiligen. Wenn die gesetzliche Rente Armut im Alter verhindern soll, dann muss eine gesetzliche Kindersicherung eine Verarmung durch Elternschaft verhindern. Das ist eine Beziehung wie zwischen Arbeit und Lohn oder zwischen Ware und Preis.

Da die Kinder von Arbeitern, Beamten und Selbstständigen nicht unbedingt wieder Arbeiter, Beamte oder Selbstständige werden, kann ein Umlagesystem zwischen den Generationen nur dann sachgerecht sein, wenn alle Erwerbsgruppen einbezogen werden. Die Einbeziehung von Beamten und Selbstständigen ins bestehende System ist also erforderlich, würde aber allein nicht weiterführen, weil die Enteignung von Eltern und Kindern unverändert bliebe.

Zusatzversicherungen für einzelne Gruppen wie Beamte oder Selbstständige könnten freilich durchaus daneben bestehen. Aber eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung ist vordringlich. So kann etwa von den Freiberuflern nicht erwartet werden, dass sie ihre eigenen, immerhin noch besser funktionierenden Alterssicherungssysteme aufgeben, solange die gesetzliche Rentenversicherung keine seriöse Grundlage hat.

Elternrechte müssen wiederhergestellt werden

Allerdings darf eine gemeinschaftliche Finanzierung der Kinderkosten (Sach- und Betreuungskosten) nicht zu einer Einschränkung der verfassungsrechtlich den Eltern zustehenden Wahlfreiheit bei der Kindererziehung führen. Die gemeinschaftliche Finanzierung der Kinderkosten folgt aus der gemeinschaftlichen Finanzierung der Renten, also der Alterskosten. Aber ebenso wenig, wie der Gesetzgeber über die Verwendung der Renten bestimmen darf, darf er das bei der Verwendung der Kinderkosten.

Ein sachgerechtes Umlagesystem zugunsten der Eltern darf nicht an eine bestimmte Betreuungsform gebunden werden, wie das heute durch die einseitige Finanzierung der Krippenbetreuung geschieht. Vielmehr ist den Eltern ein Betrag in Höhe der Kosten eines Krippenplatzes auszuhändigen. Erst dann können sie wirklich frei entscheiden, ob sie damit die Eigenbetreuung oder eine Fremdbetreuung ihrer Wahl, also auch z. B. einen Krippenplatz, finanzieren wollen. Was würden wohl die Rentner sagen, wenn ihre Rente erst gezahlt würde, wenn sie sich in einem Altersheim betreuen ließen?

Aktuelle Lösungsvorschläge der Rentenkommission

Um Lösungsvorschläge für eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung zu erarbeiten, wurde vor einigen Jahren eine Rentenkommission beauftragt, die im Frühjahr 2020 ihre Vorschläge vorlegte. Danach sollen die Renten ab 2025 abgesenkt und die Beiträge erhöht werden, um dem Ungleichgewicht zwischen Beitragszahlern und Rentnern wieder gerecht zu werden. Der hier beschriebene Konstruktionsfehler der gesetzlichen Rentenversicherung wurde dabei gar nicht angesprochen. Die Vorschläge würden also dazu führen, dass ein von Grund auf fehlerhaftes System fortgeschrieben wird, was eher zu weiteren Problemen führen statt zu einer Lösung beitragen würde.

Praktischer Vorschlag für ein gerechtes Rentensystem

Wenn eine Versicherung gerecht sein und dauerhaft funktionieren soll, dann muss eine klare Beziehung zwischen echtem Beitrag und Rendite bestehen. Im Falle eines Umlageverfahrens zwischen den Generationen können nur die Kinderkosten als echter Beitrag für die eigene Rente gelten, weil die Renten durch das „Humankapital“ finanziert werden. Wer keine Kinder hat – gleich aus welchem Grund –, muss sich dann an den Kinderkosten beteiligen oder eine eigene Rente ansparen, wie das im Rahmen einer Kapitalversicherung möglich ist.

Freilich lassen sich beide Wege auch kombinieren. So ist vorstellbar, lediglich eine Grundversorgung für Kinder und für Rentner gemeinsam zu finanzieren. Dann hätten Eltern aufgrund ihrer höheren Kinderkosten einen zusätzlichen Anspruch auf eine Elternrente. „Nur-Erwerbstätige“ hätten dann den ergänzenden Rentenanteil über eine Kapitalversicherung selbst zu finanzieren, was ihnen wegen der geringeren Kinderkosten auch zumutbar wäre. Ziel muss sein, in jedem Fall eine klare Beziehung zwischen echtem Beitrag und Anspruch wiederherzustellen.

 


 

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