Bundesverfassungsgericht rügt Bundestag
26. Oktober 2017
Die ÖDP sieht sich im Kampf für schärfere Kontrollen der Parteienfinanzierung bestätigt. In seinem jüngsten Urteil zur „verschleierten Wahlkampffinanzierung der Bundestagsparteien durch ihre Fraktionen“ kommt das Bundesverfassungsgericht einstimmig zu folgendem Schluss: „Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass der Einsatz von Abgeordnetenmitarbeitern sich öffentlich weitgehend nicht nachvollziehen lässt. Zugleich führen die Überschneidungen zwischen der Wahrnehmung des Abgeordnetenmandats im Wahlkreis und der Beteiligung am Wahlkampf zu einer in hohem Maße missbrauchsanfälligen Situation.“
Geklagt hatte der Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim, der die ÖDP bereits mehrfach erfolgreich in Karlsruhe vertreten hat. Zwar ist seine Wahlprüfungsbeschwerde diesmal formal zurückgewiesen worden, doch in der Sache haben ihm die Richter unter Vorsitz von Präsident Prof. Dr. Andreas Voßkuhle Recht zugesprochen.
„Eigentlich geben die Verfassungsrichter den Bundestagsparteien jetzt eine schallende Ohrfeige“, so Werner Roleff, Vorsitzender der ÖDP Köln und – als früheres Bundesvorstandsmitglied – mehrfach als Prozessbeobachter der ÖDP beim Bundesverfassungsgericht dabei, u. a. bei der erfolgreichen Klage gegen die 3-%-Hürde bei Europawahlen. „Denn“, so Roleff weiter, „das höchste deutsche Gericht nimmt in der kritischen Bewertung der Finanzpraktiken kein Blatt vor den Mund. Immerhin spricht es von der ‚besonderen Missbrauchsanfälligkeit‘ beim Einsatz von Fraktionsmitarbeitern im Wahlkampf“.
So kann auch Prof. von Arnim diese Entscheidung durchaus als Erfolg für sich verbuchen, fordert doch das Bundesverfassungsgericht höhere Transparenz und bessere Kontrollen. Damit liegt es voll und ganz auf Linie der ÖDP, die seit Jahren die verdeckte Parteienfinanzierung über Fraktionskassen kritisiert und sowohl transparente Strukturen als auch eine grundlegende Neuregelung der Parteienfinanzierung fordert.
Das Gericht spricht nun davon, dass die bisherigen Regelungen unzureichend sind und es Ergänzungen im Abgeordnetengesetz braucht – leider ohne selbst konkrete Vorgaben zu machen. Außerdem solle die Verwendung der zur Verfügung stehenden (Finanz-)Mittel nachvollziehbarer Kontrolle unterliegen.
Werner Roleff: „Damit hat der neue Bundestag schon einige wichtige Hausaufgaben bekommen – noch bevor er sich konstituiert hat. Ob, wann und wie er diese Aufgaben lösen wird, bleibt abzuwarten. Die ÖDP jedenfalls wird kritisch verfolgen und beobachten, ob hier nicht der Bock zum Gärtner gemacht wurde.“
Das komplette Urteil unter: www.bundesverfassungsgericht.de; Aktenzeichen: 2BvC 46/14