Steuergeschichte
15. Dezember 2023
Die Bundesrepublik Deutschland startete 1949 bei der Einkommensteuer mit einem Spitzensteuersatz von 95 %. Der zuständige Finanzminister Fritz Schäffer gehörte der CSU an. Während der Kanzlerschaften Adenauer-Erhard-Kiesinger-Brandt wurde dieser auch verfassungsrechtlich bedenklich hohe Steuersatz bis 1975 schrittweise auf 53 % abgesenkt. In der Regierungszeit von Helmut Schmidt stieg der Satz wieder auf 56 %. Helmut Kohl kam mit 53 % aus. Unter dem „Genossen der Bosse“ Gerhard Schröder ging es dann rapide abwärts: Der Staat wollte von seinen reichsten Bürgern nur noch höchstens 42 % bekommen.
Auch die Merkel-Regierungen kamen mit diesem abgesenkten Satz aus; es wurde aber eine Zusatzsteuer von 3 % für besonders hohe Einkommen – jenseits von 250.000 Euro/Jahr – eingeführt. Nebenbei ganz interessant: Angela Merkel und ihr erster Finanzminister Peer Steinbrück haben ab 2007 für eine satte Steigerung der Mehrwertsteuer von 16 % auf 19% gesorgt. Die Mehrwertsteuer ist bekanntlich die „Kleine-Leute-Steuer“, der niemand – weder Schulkind noch Bürgergeldbezieher – ausweichen kann …
Manche der jetzt zur Lösung des aktuellen Haushaltsproblems beschlossenen Klimaschutzverzögerungen ließe sich mit „Kohl, Schmidt, Brandt und Adenauer“-Steuern gut lösen. Dass heute die Schröder-Steuer als unantastbares Heiligtum gilt, ist mehr als verwunderlich. Eigentlich sollte man wissen, dass dieser Kanzler an vielerlei Kontakten zu sehr reichen Leuten interessiert war und es immer noch ist. Ob ihm das Gemeinwohl oder die Freundschaft der Superreichen wichtiger war, möge jemand anderer entscheiden.