Der Staat darf die Lasten der Klimaerwärmung nicht einfach späteren Generationen aufbürden, urteilte das Bundesverfassungsgericht. – Foto: qimono/pixabay.com

Ökolumne

Grundrecht auf Klimaschutz

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Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 24. März 2021 festgestellt, dass das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung nicht den Vorgaben des Pariser Klimaabkommens entspricht. Deutschland hat das Klimaabkommen ratifiziert. Und Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Deshalb gibt es ein Grundrecht auf Klimaschutz. Der Staat darf sich den Lasten durch die Klimaerwärmung nicht einfach entziehen und diese späteren Generationen aufbürden. Deshalb ist das Klimaschutzgesetz verfassungswidrig.

Nach dem Jahr 2030 verbliebe von dem vom Sachverständigenrat ermittelten CO2-Restbudget von 6,7 Gt weniger als 1 Gt. Dabei sind noch nicht die CO2-Emissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderung, Forstwirtschaft und die Deutschland zuzurechnenden Emissionen des internationalen Luft- und Seeverkehrs enthalten, die das verbleibende Budget zusätzlich schmälern. Die Emissionsmenge, die heute zugelassen wird, verkleinert das verfassungsrechtlich vorgezeichnete Restbudget irreversibel.

Der deutsche Gesetzgeber hat Schutzvorkehrungen getroffen, die offensichtlich ungeeignet sind. Das Bundesverfassungsgericht verlangt, die Klimaschutzziele auch für die Jahrzehnte nach 2030 eindeutig zu definieren. Die Gefahren der Beeinträchtigung der Freiheitsrechte künftiger Generationen verletzen das Gebot der Verhältnismäßigkeit bei der zeitlichen Verteilung der CO2-Reduktion bis hin zur Klimaneutralität. Je später die Kurskorrekturen in Hinblick auf das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkommens vorgenommen werden, desto drastischer und teurer werden sie. Und kommen sie zu spät, ist das Ziel nicht mehr erreichbar.

Bei einer konstanten jährlichen Emission der EU-Staaten von 3 Gt CO2 würde das EU-Budget noch für etwas mehr als 7 Jahre reichen. Bei linearer jährlicher Emissionsminderung um 7 % etwas mehr als 14 Jahre. Die EU verfehlt das 1,5-Grad-Ziel sehr deutlich. Und dabei ist die Reduktion der CO2-Emissionen in der ersten Hälfte einfacher als in der zweiten Hälfte. Wird das Ziel verfehlt, droht, dass zunehmend sich selbst verstärkende Prozesse im Klimasystem der Erde in Gang kommen. Durch Rückkopplungsprozesse könnten weitere Kipp-Punkte im Erdsystem überschritten werden und eine „Kipp-Kaskade“ das Erdsystem in eine neue Heißzeit katapultieren.

Zu einer glaubwürdigen Veränderung gehört die Überprüfung sämtlicher Gesetze des Energierechts und des Agrarrechts. Aufgrund des starken Einflusses von Lobbyisten und Klimaschutzbremsern haben wir über 30Jahre Zeit verloren und auf dem Rücken der nächsten Generationen gewaltige Klima-Schulden aufgehäuft. Für den Ausstieg aus der Kohleverbrennung werden in Deutschland über 4 Mrd. Euro ausgegeben. Tatsächlich stehen den Kohlekonzernen nur 8 % der Summe zu. Doch der Zubau der Windenergie an Land wird immer noch von der CDU/CSU mit Abstandsregeln ausgebremst, die auf falschen Berechnungen beruhen. Für den Infraschall wurden 4.000-fach höhere Werte angegeben.

Einige Dutzend internationale Konzerne und Staatsmonopole verantworten zwei Drittel der globalen CO2-Emissionen. Gerade diese Akteure müssten für die Umweltschäden zur Rechenschaft gezogen werden. Doch da die Energieversorger neue Kohlekraftwerke gebaut haben, bekommen sie für diese Fehlinvestitionen jetzt auch noch eine Stilllegungsprämie.

Das Verfassungsgericht stellte fest, dass Deutschland seine Verpflichtungen gegenüber der Weltbevölkerung und den kommenden Generationen nicht eingehalten hat. Das kürzlich beschlossene neue Klimaschutzgesetz erfüllt die Vorgaben ebenfalls nicht. Die CO2-Emissionen müssen sofort drastisch reduziert und innerhalb von 10 Jahren auf unter 10 % des heutigen Niveaus gebracht werden.

 

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