MontagsGedanken

Die Grenzen des Mehrheitsprinzips

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Die Vorgänge in den USA geben sehr zu denken: Das oberste Gericht bekommt eine Richtung verpasst. Selbst wenn der neue Richter völlig unbescholten wäre (oder völlig unbescholten ist), gruselt mir bei dem Gedanken, dass er nach dem Willen des Präsidenten und der aktuellen Parlamentsmehrheit ausgewählt wurde, um einen Auftrag zu erfüllen: Das Gericht muss entschieden konservativ werden.

Nach meinem Gefühl und nach meiner Überzeugung darf ein Gericht keine Richtung haben. Seine Aufgabe ist der Dienst am Rechtsfrieden.

Dass Richter mit einfacher Mehrheit von einem politischen Gremium bestimmt werden können, ist schwer nachzuvollziehen. So wichtig das Mehrheitsprinzip für Sachentscheidungen sein mag, so gefährlich ist es bei der Auswahl von Richtern. Man riskiert, den Verlust des Vertrauens in die 3. Gewalt. Man befördert die Spaltung. Man provoziert die Gegenaktion – sobald sich die Mehrheitsverhältnisse verändern. Richterwahl muss sich am Konsensprinzip orientieren – eine 2/3-Mehrheit ist die Mindestanforderung.

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