Kommunale Sperrklausel – die Dritte!
2. März 2018
Die Presse verbreitet wieder mal Fake News. Da ist von einer Sondierung für eine „Große Koalition“ zu lesen. In dem Begriff kommt „große“ vor – eigentlich sollten die Berichte wie die Märchen mit „es war einmal“ beginnen.
Den sogenannten „Volksparteien“ laufen die Wähler davon. Jetzt könnte man auf die Idee kommen, diese müssten dann eine bessere Politik machen. Aber die Volksparteien sehen hier eher böse Mächte wie kleine Parteien am Werk – und versuchen ihren Status durch Wahlrechtsmanipulationen zu sichern. Wenn schon der Wähler nicht auf ihrer Seite ist, dann wenigstens das Wahlrecht – und so könnte aus einer „kleinen Koalition“ nach Wahlrechtseingriff vielleicht wieder eine „große“ werden. Bundesweit ist diese Tendenz zu beobachten.
Jetzt hat die ÖDP in NRW so ihre Erfahrungen mit den Verfassungsbeugern und Wahlrechtsmanipulatoren der etablierten Parteien SPD und CDU, mittlerweile auch unter Assistenz der Grünen. Zweimal hatte die ÖDP schon gegen die kommunalen Sperrklauseln in NRW geklagt und zweimal Recht bekommen. „Was geht uns das Urteil des Verfassungsgerichtshofs an“, dachten CDU, SPD und Grüne – und versuchten es diesmal über die Landesverfassung. Ein juristisches Gefälligkeitsgutachten im Hintergrund schien ihnen Mut zu machen. Also: Kommunale Sperrklausel – die Dritte!
Die ÖDP zog erneut vor den Verfassungsgerichtshof, diesmal zusammen mit 9 anderen Parteien – und bekam wieder Recht, leider nur teilweise. Für die Kommunalparlamente hat der Verfassungsgerichtshof die Sperrklausel gekippt, für die Bezirksvertretungen leider nicht.
Wenn jemand glaubt, CDU, SPD und Grüne hätten hieraus etwas gelernt: Fehlanzeige. Flugs nach dem Urteil sinnierten die Vertreter dieses unheiligen Dreierbündnisses erneut darüber nach, wie sie mit Wahlrechts- und Verfassungstrickserei ihre Macht – zumindest auf kommunaler Ebene – erhalten könnten. Somit wird der Kampf gegen die Sperrklausel in NRW wohl in die vierte Runde gehen. Die ÖDP hat ja darin Übung – dann wird eben der Verfassungsgerichtshof dem unheiligen Dreierbündnis erneut sagen müssen, dass es die Verfassung zur respektieren habe.
Was war noch in NRW? Dauerbrenner belgische Atomkraftwerke: Die ÖDP unterstützt (natürlich) die Resolution zur Stilllegung der Atomfabrik in Lingen. Und die ÖDP stellt sich massiv gegen die Vorstellungen des neuen Landesministerpräsidenten Laschet (CDU), Atomausstieg und Kohleausstieg gegeneinander auszuspielen. „Herr Laschet: Die ÖDP will weder Atomenergie noch Braunkohle. Es ist löblich, dass Sie die belgischen AKWs stilllegen wollen – es müssen nur Ihren Worten auch Taten folgen. Nur: Belgien jetzt als Abnehmer für Ihren klima- und umweltschädlichen Braunkohlestrom ins Gespräch zu bringen, ist mehr als zynisch. Nicht mit uns!“ Und wer’s noch nicht weiß: Deutschland ist Weltmeister in der Braunkohleverstromung! Kaum zu glauben, aber im Weltklimabericht nachzulesen. Also: Raus aus der Braunkohleverstromung – und zwar jetzt!
Ach ja – und wir haben auch einen Schlachthof-skandal. In Düren sind die Zustände skandalös – und die Aufsicht schaut weg oder gar zu. Auch das Thema wird uns die nächste Zeit noch beschäftigen.
Und das Letzte: Unsere frühere NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) zog in den Aufsichtsrat des Steinkohle-Konzerns RAG ein. Irgendwelche Fragen zur Kohlepolitik der rot-grünen Regierung in NRW?