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Welche Auswirkungen hat der Steuerwettbewerb auf verschiedene Staaten? Dies wurde von einem Forschungsprojekt für Deutschland, für Kenia und für Sambia untersucht. Die Ergebnisse für Deutschland fasst ein kürzlich erschienenes Buch zusammen. Es enthält darüber hinaus eine ethische Bewertung der Situation sowie konkrete Veränderungsvorschläge.

Das Forschungsprojekt „Steuergerechtigkeit und Armut“ untersuchte, inwieweit Entwicklungen im Steuerbereich zu wachsender Ungleichheit und Schieflagen beitragen bzw. diese aufrechterhalten – national und international. In Deutschland wurde sie durchgeführt mit einem Schwerpunkt auf Bayern, unterstützt von den Bayerischen Staatsministerien für Finanzen, Inneres und Justiz. Kern der Datensammlung sind Interviews mit 23 offiziell benannten und 62 informellen Gesprächspartnern.

Situation

Es herrscht weitgehender Konsens, dass die Vermögensungleichheit in Deutschland zu den höchsten weltweit gehört, dass Erbschaften und Schenkungen maßgeblich an der hohen Vermögenskonzentration beteiligt sind und dass die Umverteilungswirkung der Sozialsysteme ebenso abnimmt wie die soziale Mobilität, d. h. die Geburt eines Kindes bestimmt zunehmend seinen Platz in der Gesellschaft. Entwicklungen im Steuerrecht während der letzten 20 Jahre sind mitverantwortlich für die Zunahme des Wohlstandsgefälles, da sie Großverdiener und Vermögende überproportional entlastete. Die Steuerlast verschob sich von der direkten zur indirekten Besteuerung, die vor allem niedrige und mittlere Einkommen überproportional belastet. All dies wird u. a. damit begründet, dass private und betriebliche Großvermögen andernfalls in Niedrigsteuergebiete ausweichen würden.

Bayern befördert den Steuerwettbewerb, indem es mehr Gestaltungsraum für die Bundesländer fordert, etwa bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grundsteuer oder Einkommensteuer.

Die Steuerverwaltung steht unter vielfachem Druck, etwa durch zunehmende nationale und internationale Komplexität im Steuerrecht, durch „haushaltsrechtliche Sparvorgaben“ oder durch wachsende Computerisierung. Dies, sowie die starke Zuwanderung von Einwohnern und Betrieben, stellt Mitarbeiter der Bayerischen Steuerverwaltung vor große Probleme: Die Bearbeitungszeit pro Steuerfall nimmt ab, der Druck zur Abarbeitung der Fälle nimmt zu. Dies geht auf Kosten der Gründlichkeit, führt zu Steuerausfällen und einem überdurchschnittlichen Krankenstand.

Weitere Computerisierung ist dabei keine Lösung: Unter „Praktikern“ der Steuerverwaltung und IT-Programmierung besteht Konsens, dass auf absehbare Zeit kein Computer gut ausgebildete und erfahrene Mitarbeiter und deren „Bauchgefühl“ ersetzen kann.

Zwar werden in Bayern inzwischen Neueinstellungen vorgenommen, es ist aber zwischen Regierung, Personalvertretung und Gewerkschaften hoch umstritten, ob diese Neueinstellungen ausreichend sind. Selbst der oberste Kassenwart, der Bayerische Oberste Rechnungshof, „hält es für erforderlich, den Personalmangel in den Finanzämtern entschiedener anzugehen. (…) Hier wird an der falschen Stelle gespart. Mit mehr Mitarbeitern würden weitaus mehr Steuern eingenommen, als das zusätzliche Personal kosten würde“ (Jahresbericht 2014).

Dass hier nicht entschiedener vorgegangen wird, bestätigt die (allerdings nur inoffiziell) vorgetragene These, dass in Bayern auch die Steuerverwaltung ein „Asset“ im Standort- und Steuerwettbewerb ist.

Die Tatsache, dass Steuerverwaltungen wichtige Informationen zu aggressiver Steuervermeidung und Steuerhinterziehung privater, betrieblicher und krimineller Vermögensinhaber nur aufgrund von Datenlecks erhalten haben, legt den Finger sodann auf internationale und strukturelle Defizite: Daten-CDs, Luxemburg Leaks oder Panama Papers enthüllen ein riesiges Ausmaß an Geldbewegungen, die heutzutage unter Einbeziehung von Steuerparadiesen der Kontrolle staatlicher und demokratischer Institutionen entzogen sind.

Der Ausdruck „illicit“ bezeichnet nicht nur eindeutig kriminelle und illegale Geldflüsse, sondern umfasst auch jene rechtlichen Grauzonen, die Behörden den Nachweis erschweren, ob etwa bestimmte Offshore-Konstrukte vielleicht dem Buchstaben, aber nicht mehr dem „Geist“ der Gesetze und der Absicht des Gesetzgebers entsprechen. Gewiefte Steuerfirmen und erst recht Betrüger wissen, dass Verwaltungen kaum Ressourcen für diese Prüfungen haben, und richten ihre auf den ersten Blick legal aussehenden „Angebote“ daraufhin aus.

Hinzu kommt, dass die Steuerverwaltung aufgrund ihres Einblicks in die Unterlagen von Personen und Firmen im Prinzip bestens aufgestellt ist, anderen Straftaten wie z. B. Bestechung, Kapitalflucht oder Geldwäsche auf die Spur zu kommen. Das Forschungsprojekt hat jedoch nicht den Eindruck, dass hier liegendes Potenzial angemessen ausgeschöpft wird. Gesprächspartner meinen, dass dies politisch gewollt oder zumindest toleriert ist: Deutschland ist Zielland solcher Gelder und profitiert entsprechend.

Schließlich sind Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit für milliardenschwere Verluste an Steuern und Sozialabgaben sowohl im In- als auch Ausland verantwortlich. Die Täterstruktur hier ist sehr vielschichtig und weitgespannt: Der „einfache Bürger“, der „Brutto gleich Netto“ etwas dazuverdienen möchte, ist ebenso anzutreffen, wie der gerissene Bauunternehmer, der über Subunternehmerketten „illegale“ ausländische Billigstlöhner beschäftigt. Auch hier bestehen aufgrund rechtlicher Komplexitäten, etwa Missbrauchsmöglichkeiten im legalen Niedriglohnsektor, zahlreiche Verschleierungsmöglichkeiten, die Behörden Ermittlungen erschweren. Behördenvertreter geben zu, dass sie bestenfalls an der Spitze des Eisbergs kratzen können, da in Strafverfahren niemand (Auftraggeber, Arbeitgeber, Arbeiter) an einer Kooperation mit den Behörden in der Nachweisführung interessiert ist.

Ethische Bewertung

Deregulierung und die Mobilität von Kapital im Zuge der finanziellen Globalisierung ist ein Dreh- und Angelpunkt hinter den geschilderten Missständen. Hierauf reagierten die Staaten mit Standort- und Steuerwettbewerb, um private und betriebliche Vermögen von Abwanderung abzuhalten bzw. anzulocken. Dies wird zunehmend kritisiert, etwa vom früheren Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof: Die Konkurrenz von Staaten um unternehmerische Ansiedlungen und Investitionen ist kein Wettbewerb. (…) Diese Rechtfertigung gilt für den Sport, für politische Wahlen und für den wirtschaftlichen Markt, jedoch nicht für Staaten …. Das Bild vom Steuerwettbewerb (verfehlt) die Wirklichkeit autonomer staatlicher Steuergesetzgebung. Dieser ‚Wettbewerb‘ führte in die Selbstaufgabe. Sein Ziel wäre erreicht mit einem Nullaufkommen, dem Tod des Finanzstaates.“

Das Forschungsprojekt lehnt eine marktkonforme Demokratie ab und befürwortet einen demokratiekonformen Markt, d. h. eine Rückkehr zur sozialen Marktwirtschaft im Sinne Ludwig Erhards. Es gilt, Monopole und Oligopole ebenso zu verhindern sowie eine Besteuerung nach Leistungsfähigkeit sicherzustellen, nach der Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt wird – letzteres Kriterien, nach denen auch eine staatliche Umverteilung ausgerichtet werden muss, wenn soziale Mobilität wieder in Gang kommen soll.

Auch wenn die ethische Reflexion bezüglich „Steuergerechtigkeit“ noch am Anfang steht, so gibt es viele gute Gründe für direkt-progressive statt indirekte bzw. Flat-Tax-Besteuerung, die Gleichbehandlung von Einkommen aus Kapital und Arbeit, die Ungleichbehandlung von Arbeitseinkommen und „fundierten“ Einkommen aus Vermögensbesitz, substanzielle Erbschaft- und Schenkungsteuern sowie eine konsequentere Einbeziehung künftiger Generationen in aktuelle steuerpolitische Entscheidungen.

Empfehlungen

Natürlich gibt es auch andere Wege, Armut und Ungleichheit anzugehen. Allerdings haben diese diverse Nachteile oder egoistische „Hintergedanken“, was den pragmatischen Ansatz über die Wiederherstellung einer fairen und angemessenen Besteuerung wieder in den Vordergrund rückt.

Wie der Steuerwettbewerb Dreh- und Angelpunkt hinter den geschilderten Missständen ist, hängt substanzielle Verbesserung davon ab, ob Staaten in der Lage sein werden, ihre aktuelle Konkurrenz zugunsten einer konsequenten Kooperation aufzugeben. Dann können Steuerhinterziehung und andere Formen von Illicit Financial Flows effizient bekämpft werden. Dann können national und international Rechtsharmonisierung und -klärung angegangen werden. Dann wird man ernsthaft daran arbeiten, welche Offshore-Konstrukte und Finanzprodukte primär dem Gemeinwohl dienen und welche primär der Gemeinschaft schaden. Dann wird es zur Transparenz wirtschaftlich Letztbegünstigter hinter Briefkastenfirmen und zum Austausch entsprechender Daten kommen.

Dann wird grenzübergreifende Behördenarbeit vereinfacht, wobei man aufgrund des Subsidiaritätsprinzips in Deutschland über Folgendes nachdenken sollte:

  • Schaffung von Sondereinheiten für private und betriebliche Großvermögen und deren Ansiedlung beim Bundeszentralamt für Steuern
  • Zentralisierung aller Einheiten, die mit finanziellen Straftaten wie Steuervergehen zu tun haben (Steuerfahndung, Polizei, Finanzkontrolle Schwarzarbeit …), in einer Bundesfinanzpolizei.

Ein weiteres großes Thema ist die Frage von „Ökosteuern“. Diese sollten nicht mehr länger als Randthema oder Verlegenheitslösung für andere Probleme (Senkung Lohnnebenkosten, zusätzliches Geld für Sozialkassen) gesehen werden, sondern in das Zentrum steuerpolitischer Gestaltung rücken. Ein wesentlicher Schritt vorwärts wäre etwa eine konsequente Reform des Mehrwertsteuersystems nach sozialen und ökologischen Kriterien.

Da zur gerechteren Konzernbesteuerung bereits viele Vorschläge auf dem Tisch liegen bzw. verhandelt werden, nachfolgend einige Vorschläge zur Wiederherstellung einer Besteuerung von Personen nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit:

  • Gewährleistung der gleichen Transparenz aller „Steuersubjekte“ gegenüber den Steuerbehörden – national und international; bis dahin muss der Gesetzgeber „die Steuerehrlichkeit … durch hinreichende, die steuerliche Belastungsgleichheit gewährleistende Kontrollmöglichkeiten abstützen“ (Bundesverfassungsgericht, 1991)
  • Abschaffung der Abgeltungsteuer; Versteuerung von Kapitaleinnahmen wieder über die progressive Einkommensteuer; Erhöhung von deren Spitzensatz auf 50 %
  • Wiedereinführung der Vermögensteuer, um den Gemeinschaftsanteil (Infrastruktur, Sicherheit …) am Wachstum großer Vermögen zu honorieren
  • Besteuerung aller Erbschaften, die das 1.000-Fache des deutschen Medianvermögens überschreiten, mit mindestens 50 %, denn „die Erbschaftsteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen Einzelner zu verhindern“ (Artikel 123,3 Bayerische Verfassung)
  • Ausgestaltung der Grund- und Grunderwerbsteuer jenseits der selbstgenutzten Immobilie als „Reichensteuer“, z. B. der Erhebung einer Landes- oder Bundesimmobiliensteuer; Vermeidung des Abwälzens an Mieter.

Ein weites und dringendes Feld wäre sodann eine nachhaltige Reform der Sozialsysteme. Dies war jedoch außerhalb des expliziten Forschungsfokus, weshalb hier keine detaillierten Empfehlungen erarbeitet wurden. Befürwortet wird jedoch die Wiederbelebung des umlagefinanzierten Generationenvertrags mit einem Beitragssystem nach Leistungsfähigkeit.

Die Vernetzung der Welt besagt allerdings auch, dass die Interessen und das Wohl armer Staaten stets mitbedacht werden müssen: Afrikanische Staaten bräuchten keine Entwicklungshilfe, wenn denn dort faire Steuern gezahlt und Illicit Financial Flows gestoppt werden könnten. Eine mühsame Aufgabe, gewiss. Aber eine sehr lohnende, wenn man tatsächlich etwas gegen Armut, Ungleichheit, Migration und „Terrorismus“ tun möchte.

Alle hier benannten Probleme wurden politisch in die Wege geleitet. Entsprechend ist es auch möglich, sie wieder einzugrenzen oder gar zu beseitigen.

 


Buchtipps

Jörg Alt
Wir verschenken Milliarden
Erkenntnisse des Forschungsprojekts „Steuergerechtigkeit und Armut“
Echter, Oktober 2016
208 Seiten, 16.80 Euro
978-3-429-03961-5

Jörg Alt, Patrick Zoll (Hrsg.)
Wer hat, dem wird gegeben?
Besteuerung von Reichtum: Argumente, Probleme, Alternativen
Echter, April 2016
200 Seiten, 16.80 Euro
978-3-429-03913-4


Onlinetipps

Interview mit Dr. Jörg Alt SJ
Steuergerechtigkeit und Entwicklungshilfe
weltkirche.katholisch.de, 17.10.2016
http://weltkirche.katholisch.de/Aktuelles/20161017_Steuern_Joerg_Alt

Jesuitenmission
Steuergerechtigkeit und Armut
Forschungsprojekt, seit 2013
http://www.taxjustice-and-poverty.org/

Jesuitenmission
Steuer gegen Armut: Finanztransaktionssteuer
Kampagne, seit 2009
http://www.steuer-gegen-armut.org/


 

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